Besuchszeiten:

MontagDienstag & Donnerstag
16.40 - 17.40 Uhr


08.10 - 09.10 Uhr

09.30 - 10.30 Uhr

10.50 - 11.50 Uhr

12.40 - 13.40 Uhr

14.00 - 15.00 Uhr

15.20 - 16.20 Uhr

Die Besuchsdauer beträgt in der Regel  2 Stunden im Monat.

Der Besucher beantragt beim zuständigen Richter oder Staatsanwalt eine Besuchserlaubnis.

Ohne entsprechende Besuchserlaubnis sind Besuche nicht zugelassen.

Hierbei sind die besonderen Vermerke / Genehmigungen der Gerichte / Staatsanwaltschaften zu beachten.

Anschließend können Sie einen Termin unter der Rufnummer 02331 806-1210 vereinbaren.