Besuchszeiten:
Montag | Dienstag & Donnerstag |
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16.40 - 17.40 Uhr |
08.10 - 09.10 Uhr 09.30 - 10.30 Uhr 10.50 - 11.50 Uhr 12.40 - 13.40 Uhr 14.00 - 15.00 Uhr 15.20 - 16.20 Uhr |
Die Besuchsdauer beträgt in der Regel 2 Stunden im Monat.
Der Besucher beantragt beim zuständigen Richter oder Staatsanwalt eine Besuchserlaubnis.
Ohne entsprechende Besuchserlaubnis sind Besuche nicht zugelassen.
Hierbei sind die besonderen Vermerke / Genehmigungen der Gerichte / Staatsanwaltschaften zu beachten.
Anschließend können Sie einen Termin unter der Rufnummer 02331 806-1210 vereinbaren.