Wenn Sie jemanden in der Justizvollzugsanstalt Hagen besuchen wollen, sind aktuell folgende Rahmenbedingungen zu beachten:
Der Einlass von Besuchern hängt von folgenden Kriterien ab:
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Besucher sind verpflichtet, sich mit einem gültigen Ausweis/Pass auszuweisen. (Führerscheine, Krankenkassenkarten und so weiter sind nicht zugelassen)
- Die maximale Besucherzahl ist auf drei Personen (inkl. Kinder) beschränkt
- Personen die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden nur in Begleitung eines Erwachsenen sowie der zwingend erforderlichen Vorlage einer Vollmacht inkl. der Kopie des Ausweises der Erziehungsberechtigten eingelassen
- Der Automateneinkauf steht wie gewohnt zur Verfügung. Hierzu können Sie bis zu 24,- € in Münzgeld mitbringen.
- Personen, die offensichtlich alkoholisiert sind oder Drogen konsumiert haben, wird der Zutritt verweigert.
Um einen schnellen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollten Sie bereits 15 -20 Minuten vor dem Besuch eintreffen und den Anweisungen der Bediensteten unbedingt Folge leisten.
Der gesamte Besucherbereich wird videoüberwacht.
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Video: Kontakt zu Gefangenen