Wenn Sie jemanden in der Justizvollzugsanstalt Hagen besuchen wollen, sind aktuell folgende Rahmenbedingungen zu beachten:
Der Einlass von Besuchern hängt von folgenden Kriterien ab:
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Besucher sind verpflichtet, sich mit einem gültigen Ausweis/Pass auszuweisen. (Führerscheine, Krankenkassenkarten und so weiter sind nicht zugelassen)
- Die maximale Besucherzahl ist auf drei Personen (inkl. Kinder) beschränkt
- Personen, die noch nicht 18 Jahre alt sind, erhalten nur in Begleitung eines Erwachsenen Zutritt. Zusätzlich sind eine Vollmacht sowie eine Kopie des Ausweisdokuments der erziehungsberechtigten Person zwingend erforderlich. Eine Bevollmächtigung durch den inhaftierten Vater ist ausgeschlossen.
- Sie haben die Möglichkeit, an einem Automaten im Besuchsbereich – unter Aufsicht eines Bediensteten – für 20 € in Münzgeld Tabak, Süßwaren und Getränke zu kaufen.
Bei Kinderbesuchen dürfen maximal 6 € mitgenommen werden.
- Personen, die offensichtlich alkoholisiert sind oder Drogen konsumiert haben, wird der Zutritt verweigert.
Um einen schnellen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollten Sie bereits 15 Minuten vor dem Besuch eintreffen und den Anweisungen der Bediensteten unbedingt Folge leisten.
Der gesamte Besucherbereich wird videoüberwacht.
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Video: Kontakt zu Gefangenen