Besuchszeiten:
Montag | Dienstag & Donnerstag |
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16.40 - 17.40 Uhr |
08.10 - 09.10 Uhr 09.30 - 10.30 Uhr 10.50 - 11.50 Uhr 12.40 - 13.40 Uhr 14.00 - 15.00 Uhr 15.20 - 16.20 Uhr |
Die Besuchsdauer beträgt in der Regel 2 Stunden im Monat.
Der Besuch findet in der Regel ohne akustische Überwachung statt.
Nur bei Untersuchungsgefangenen mit richterlicher Anordnung
(Beschränkungsbeschluss gem. §119 StPO) werden Besuche akustisch überwacht.
Besucher müssen dafür zunächst eine Besuchserlaubnis beim zuständigen Gericht oder Staatsanwaltschaft beantragen. Bei diesen Besuchen darf nur Deutsch gesprochen werden.
Wenn dies nicht möglich ist, muss ein gerichtlich vereidigter Dolmetscher anwesend sein. In diesem Fall klären Sie bitte mit dem Gericht, wer den Dolmetscher bestellt und bezahlt.
Anschließend kann der Inhaftierte einen Besuchstermin in der hiesigen JVA beantragen.
Telefonisch oder per Email werden keine Besuchstermine vereinbart!
Für den Besuch sind weiterhin besondere Rahmenbedingungen zwingend zu beachten