Im Vollzug der Freiheitsstrafe (sie ist die auf Freiheitsentziehung lautende Strafe bei Erwachsenen) sollen die Inhaftierten befähigt werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen. Neben diesem zentralen Vollzugsziel dient der Vollzug der Freiheitsstrafe allerdings auch dazu, die Allgemeinheit vor weiteren Straftaten der Inhaftierten zu schützen.

Die vielfältigen Aufgaben der Betreuung, Behandlung, Versorgung, Sicherung und Beaufsichtigung der Gefangenen erfordern in den Justizvollzugsanstalten neben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes auch solche aus verschiedenen anderen Berufen wie Juristen, Verwaltungsfachleute, Ärzte, Pädagogen, Psychologen, Seelsorger, Sozialarbeiter.

Zudem besteht für die Gefangenen die Möglichkeit an Sportgruppen, sowie an extern geleiteten Gesprächsgruppen teilzunehmen.