Jede Straftat hinterlässt in der Regel auch ihre Opfer.
Die Belange der Opfer bei der Gestaltung des Strafvollzuges werden systematisch und stärker - als bisher - bei der Gestaltung des Vollzuges in der JVA Berücksichtigung finden. 

Rechtslage

Mit der Verabschiedung des Landesjustizvollzugsgesetzes NRW im Januar 2015 wurden die rechtlichen Möglichkeiten zum Informationsanspruch von Opfern und ihren Angehörigen gestärkt.

Im Justizdatenschutz-Anpassungsgesetz (JustDSAnpG) sind im §16 die Infor­mat­ions­an­sprüche von Opfern geregelt.

Es bedarf eines schriftlichen Antrags, um Auskunft über „die Inhaftierung und deren Beendigung, die Gewährung voll­zugs­öff­nender Maßnahmen, opferbezogene Weisungen und die Unterbringung im offenen Vollzug“ zu erhalten. Die Anträge werden geprüft, ob dem berechtigten Interesse der Opfer ein überwiegendes schutzwürdiges Interesse der Gefangenen gegen über steht. Der Nachweis der Zulassung zur Nebenklage ersetzt in der Regel die Darlegung des berechtigten Interesses. Die Informationsansprüche gelten auch für Opfern und anderen aus der Straftat Anspruchsberechtigten, wenn sie zur Feststellung oder Durchsetzung ihrer Rechtsansprüche die Angaben zur Entlassungsadresse oder den Vermögensverhältnissen benötigen. In jedem Einzelfall wird der Datenschutz beachtet und die sensiblen persönlichen Daten unzugänglich aufbewahrt. Ohne die Einwilligung von Opfern wird deren Anschrift nicht an Gefangene weitergegeben. Ansprechpartner für Opferbelange Dieser wurde eingerichtet, um die Opfer in geeigneter Form auf ihre Rechte, insbesondere ihre Aus­kunfts­ansprüche, hinzuweisen und sie bei deren Wahrnehmung zu unterstützen.

Ansprechpartner für Opferbelange

Dieser wurde eingerichtet, um die Opfer in geeigneter Form auf ihre Rechte, insbesondere ihre Aus­kunfts­ansprüche, hinzuweisen und sie bei deren Wahrnehmung zu unterstützen.

Eine Kontaktaufnahme mit den Ansprechpartnern für Opferbelange bei der JVA Hagen ist über die nachfolgende E-Mail-Adresse möglich:

E-Mail: opferbelange@jva-hagen.nrw.de Email

Weitere Informationen zu Opferrechten und Opferhilfeeinrichtungen können Sie hier finden:

www.opferschutz.nrw.deexterner Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab

www.toa-servicebuero.de externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab

www.odabs.org externer Link, öffnet neues Browserfenster / neuen Browser-Tab

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei ausschließlich um eine allgemeine Information handelt, die Rechtslage und Möglichkeiten stark vereinfacht darstellt. Jede Anfrage wird geprüft. Eine Zusage der gewünschten Informationen im konkreten Einzelfall kann daher an dieser Stelle nicht erfolgen.