Sie haben einen Stellungsbefehl/Ladung zum Strafantritt erhalten oder erwarten in naher Zukunft einen? Bevor Sie sich zum Haftantritt in der JVA Hagen stellen gibt es noch viele Dinge zu klären.

Wenn Sie den Stellungsbefehl/Ladung zum Strafantritt in den Händen halten, lesen Sie sich diesen genau durch. Darin sind wichtige Informationen zum Haftantritt enthalten.

Allgemeine Hinweise

  • Wenn Sie nicht über ausreichende Geldmittel verfügen, um die Reise zu der zuständigen Justizvollzugsanstalt zu bezahlen, können Sie sich auch bei der nächstgelegenen Justizvollzugsanstalt melden. Diese Anstalt wird sodann veranlassen, dass Sie in die zuständige Anstalt verlegt werden.
  • In Justizvollzugsanstalten dürfen nur Sachen mitgebracht werden, die Sie während der Strafzeit und für die Entlassung benötigen. Es ist daher notwendig, dass Sie rechtzeitig vor dem Strafantritt Vorsorge für den Verbleib Ihrer sonstigen Habe treffen.

Mitbringen dürfen Sie:

  • Bargeld, Schreibmaterial (keine gefütterten Umschläge) sowie Briefmarken im Wert bis 30,-€, Lichtbilder nahestehender Personen, Armband- oder Taschenuhr bis zu einem Wert von 150,-€ und einige Bücher zur Fortbildung oder Freizeitbeschäftigung sowie Zahnbürste, Haarbürste, Nagelbürste, Kamm, Rasierpinsel oder Rasierapparat für die Nassrasur (ohne Klingen, ohne Rasiermesser).
  • Alle übrigen Toilettenartikel sowie Rasierklingen und Briefpapier werden von der Anstalt zur Verfügung gestellt oder können über den Anstaltskaufmann erworben werden.
  • Bekleidung in geringem Umfang (1 Garnitur zum Wechseln), Badeschuhe (einfache Ausführung), sowie Nahrungs- und Genussmittel (Kaffee, Tabak und Tee) in geringem Umfang, dürfen ebenfalls mitgebracht werden.

Folgende Elektrogeräte können Sie mitbringen:  

  • 2 Dreifachsteckdosen mit max. 1,5m Kabellänge, 1 Antennenkabel (nur mit verschweißtem Koax.-Stecker) bis 3m;
  • 1 Tauchsieder oder Wasserkocher, 1 Kaffeemaschine, 1 Föhn bis 1000 Watt, Radio (-Wecker)
  • Eigene TV-Geräte sind nicht zugelassen! Es kann ein Fernseher gegen eine Gebühr von z.Zt. 5,75€ monatlich gemietet werden.

Die Aushändigung der Geräte erfolgt nach Überprüfung durch den Fachhändler. Die Kosten für die Überprüfung, einschließlich Versiegelung, müssen durch den Inhaftierten aufgebracht werden! 

Mitbringen sollten Sie:

  • ärztlich verordnete Arzneimittel in der Originalverpackung, die Sie regelmäßig benötigen, einschließlich der als Spritze zu verabreichenden Medikamente (z.B. Insulin, Präparate zur Blutverdünnung). Es werden nicht alle Medikamente ständig in der JVA bevorratet.
  • für eine Substitution verordnete Medikamente in der Originalverpackung, soweit Sie über diese selbst verfügen (z.B. Methadon, Subutex).
  • Brillen und orthopädische oder ähnliche Hilfsmittel (z.B. Prothesen, Stützstock, oder dergleichen), die Sie wegen Ihres körperlichen Zustandes ständig benötigen.
  • ärztlich verordnete medizinische Geräte, die Sie nachweislich (Attest) andauernd benötigen (z.B. Sauerstoff-Konzentrator, Schlafapnoe-Gerät).

Nicht mitbringen dürfen Sie:

    • Alkohol und andere berauschende Mittel in jeder Form, sonstige Arzneimittel, Zeitungen und Zeitschriften, Waffen, Stöcke, Spraydosen, Flaschen, Tuben, Cremes und Seifen jeglicher Art, Werkzeuge, Schreibmaschinen, Rundfunk- und Fernsehgeräte, große Gepäckstücke, Fahrräder, Kraftfahrzeuge jeglicher Art, keine Gläser, Steingutbehältnisse und verlötete Dosen, keine Getränke, Grundstoffe zur Herstellung von Suppen sowie gefüllte Schokoladenerzeugnisse und Nüsse in Schalen.
    • Sachen, die nicht mitgebracht werden dürfen, werden Ihnen gegebenenfalls abgenommen und auf Ihre Kosten aus der Anstalt entfernt, wenn ihre Aufbewahrung nach Art und Umfang nicht möglich ist.