Informationen für Besucher/innen
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Besuchstermine werden vom Inhaftierten beantragt.
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Nach dem ersten Besuch kann ein Folgetermin auch persönlich in der Besuchsabteilung – im Beisein des Inhaftierten – vereinbart werden.
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Die aktuellen Besuchszeiten finden Sie über die untenstehende Schaltfläche.
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Bei der Terminvereinbarung muss angegeben werden, ob es sich um einen Kinderbesuch handelt.
Wichtig: Wenn ein Kinderbesuch terminiert wurde, aber die Kinder nicht anwesend sind, findet der Besuch nicht statt. - Leider können wir bei der Terminvergabe nicht gewährleisten, dass der Gefangene bis zum vereinbarten Besuchstermin nicht verlegt wird. In einem solchen Fall kann der Besuch nicht stattfinden.
Die Besuchsabteilung hat darauf keinen Einfluss.
Kontaktbesuch beantragen
Bitte nehmen Sie schriftlich Kontakt mit dem Inhaftierten auf.
Der Gefangene stellt daraufhin einen Besuchsantrag für Kontaktbesuch und sendet Ihnen die erforderlichen Unterlagen zu.
Anschrift:
JVA Hagen
Name des Inhaftierten
Gerichtsstraße 5
58097 Hagen
Telefonisch oder per Email werden keine Besuchstermine vereinbart!
