Informationen für Besucher/innen

  • Besuchstermine werden vom Inhaftierten beantragt.

  • Nach dem ersten Besuch kann ein Folgetermin auch persönlich während des Videotelefonats vereinbart werden.

  • Die aktuellen Besuchszeiten finden Sie über die unten stehende Schaltfläche.
  • Bei der Terminvereinbarung muss angegeben werden, ob es sich um einen Kinderbesuch handelt.
    Wichtig: Wenn ein Kinderbesuch terminiert wurde, aber die Kinder nicht anwesend sind, findet die Videotelefonie nicht statt.

  • Leider können wir bei der Terminvergabe nicht gewährleisten, dass der Gefangene bis zum vereinbarten Besuchstermin nicht verlegt wird. In einem solchen Fall kann der Besuch nicht stattfinden.
    Die Besuchsabteilung hat darauf keinen Einfluss.

Videotelefonie beantragen

Bitte nehmen Sie schriftlich Kontakt mit dem Inhaftierten auf.
Der Gefangene stellt daraufhin einen Antrag auf Videotelefonie und sendet Ihnen die benötigten Unterlagen zu. Diese füllen Sie bitte aus und senden sie zusammen mit einer Kopie Ihres Ausweisdokuments an die unten stehende E-Mail-Adresse zurück. Bei Untersuchungsgefangenen ist zusätzlich die Besuchserlaubnis des zuständigen Gerichts beizufügen.

Anschrift:
JVA Hagen
Name des Inhaftierten
Gerichtsstraße 5
58097 Hagen

Video-Besuch@jva-hagen.nrw.deEmail

Wichtig!: Tragen Sie im Betreff der E-Mail nur den Namen und Vornamen des Inhaftierten ein.

Bitte benutzen Sie diese E-Mail-Adresse ausschließlich, um die von den Gefangenen erhaltenen Unterlagen zu übermitteln.