Wenn Sie jemanden in der Justizvollzugsanstalt Hagen besuchen wollen, sind aktuell folgende Rahmenbedingungen zu beachten:

Der Einlass von Besuchern hängt von folgenden Kriterien ab:

  • Besucher sind verpflichtet, sich mit einem gültigen Ausweis/Pass auszuweisen. (Führerscheine, Krankenkassenkarten und so weiter sind nicht zugelassen)

  • Die maximale Besucherzahl ist auf drei Personen (inkl. Kinder) beschränkt
  • Personen die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden nur in Begleitung eines Erwachsenen sowie der zwingend erforderlichen Vorlage einer Vollmacht inkl. der Kopie des Ausweises der Erziehungsberechtigten eingelassen
  • Der Automateneinkauf steht wie gewohnt zur Verfügung. Hierzu können Sie bis zu 24,- € in Münzgeld mitbringen.
  • Personen, die offensichtlich alkoholisiert sind oder Drogen konsumiert haben, wird der Zutritt verweigert.

Um einen schnellen und reibungs­losen Ablauf zu gewähr­leisten, sollten Sie bereits 15 -20 Minuten vor dem Besuch eintreffen und den Anweis­ungen der Bediensteten unbedingt Folge leisten.

Videoüberwachung  Der gesamte Besucherbereich wird videoüberwacht.

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Video: Kontakt zu Gefangenen