Wenn Sie jemanden in der Justizvollzugsanstalt Hagen besuchen wollen, sind aktuell folgende Rahmenbedingungen zu beachten:
Der Einlass von Besuchern hängt von folgenden Kriterien ab:
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Besucher sind verpflichtet, sich mit einem gültigen Ausweis/Pass auszuweisen. (Führerscheine, Krankenkassenkarten und so weiter sind nicht zugelassen)
- Die maximale Besucherzahl ist auf drei Personen (inkl. Kinder) beschränkt
- Personen die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden nur in Begleitung eines Erwachsenen sowie der zwingend erforderlichen Vorlage einer Vollmacht inkl. der Kopie des Ausweises der Erziehungsberechtigten eingelassen
- Der Automateneinkauf steht wie gewohnt zur Verfügung. Hierzu können Sie bis zu 24,- € in Münzgeld mitbringen.
- Personen, die offensichtlich alkoholisiert sind oder Drogen konsumiert haben, wird der Zutritt verweigert.
Um einen schnellen und reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, sollten Sie bereits 15 Minuten vor dem Besuch eintreffen und den Anweisungen der Bediensteten unbedingt Folge leisten.
Der gesamte Besucherbereich wird videoüberwacht.
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Video: Kontakt zu Gefangenen