Neben dem  zentralen Einweisungsverfahren für das Land Nordrhein-Westfalen wird in der Justizvollzugsanstalt Hagen die Untersuchungshaft für den Landgerichtsbezirk Hagen und den Amtsgerichtsbezirk Witten vollzogen.

Das Einweisungsverfahren, das Behandlungsbedürfnisse von Strafgefangenen feststellen soll, wird für männliche Gefangene in Nordrhein-Westfalen seit mehr als 40 Jahren praktiziert. Nicht jede Vollzugsanstalt kann speziell die Maßnahmen treffen, die im Interesse der jeweiligen Behandlung notwendig sind. Angesichts der Vielzahl der Gefangenen ist es nicht möglich, einen auf jede Täterpersönlichkeit zugeschnittenen Vollzug durchzuführen. Wohl aber ist es möglich und notwendig, Gefangene mit gleichen oder ähnlichen Behandlungsbedürfnissen in bestimmte Vollzugseinrichtungen zusammenzufassen und dort Behandlungsschwerpunkte zu bilden. Eine umfassende Diagnose ist Voraussetzung  für eine erfolgreiche Behandlung eines Gefangenen im Strafvollzug. Nach § 2 Strafvollzugsgesetz ist es das Ziel, dass der Gefangene befähigt werden soll, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten. Die Vielzahl der beteiligten Berufsgruppen weist auf die unterschiedlichen Arbeitsfelder innerhalb des Vollzuges hin.